Informationen zur Gewebeübersendung im Zentrum für Pathologie Allgäu (ZFPA)

Verpackung / Versand

Achten Sie beim Verschließen der Gefäße darauf, dass der Deckel korrekt und fest geschlossen ist, sodass sie beim Transport nicht auslaufen. Für den Postversand muss die Verpackung nach UN3373 aus mindestens drei Bestandteilen (Primärgefäß, Sekundärverpackung und Außenverpackung (z. B.Transportkiste)) bestehen, wobei entweder die Sekundärverpackung oder die Außenverpackung starr sein muss.

Kennzeichnung und mitzusendende Unterlagen

Alle Gefäße müssen eindeutig gekennzeichnet und beschriftet sein, da sonst keine Weiterbearbeitung erfolgen kann. Die Beschriftung beinhaltet den Patientennamen und das Geburtsdatum. Bei mehreren Probengefäßen desselben Patienten sollte eine fortlaufende Nummerierung der Gefäße analog den Angaben auf dem Materialbegleitschein angegeben sein.

Für einen reibungslosen und zeitnahen Ablauf der Untersuchungen werden zudem obligatorisch folgende Angaben auf dem Materialbegleitschein benötigt:

  • Vor-, Nachname und Geburtsdatum des Patienten / der Patientin
  • Art der Versicherung
    • GKV: bitte einen gültigen Überweisungsschein Muster 10 beifügen
    • PKV: bitte Adresse des Patienten / der Patientin angeben
  • Angaben zum Auftraggeber (Name, Adresse und Kontaktdaten)
  • Art des Untersuchungsguts (z.B. Biopsie, Resektat etc.)
  • Angabe zur Gewebefixierung
  • Fragestellungen mit klinischen Angaben/Vorbefunden (inkl. ggf. Verdachtsdiagnose)

Fixierung

Die Fixierung aller Gewebe für histologische Untersuchungen sollte in neutral gepuffertem Formalin (4%) erfolgen. Wir möchten darauf hinweisen, dass die neutrale Pufferung insbesondere für molekularpathologische Untersuchungen essentiell ist, da es sonst zur Degradation der Nukleinsäuren kommen kann. Das Volumenverhältnis von Gewebe zu Formalin sollte mindestens bei 1:5 (besser 1:10) liegen und das Formalin bei Raumtemperatur gelagert werden. Große Operationspräparate sind umgehend nach der Operation in der Pathologie abzugeben um eine optimale Fixierung zu erreichen.

Zytologie

Die Objektträger müssen eindeutig beschriftet und bruchsicher übermittelt werden. Pleura-, Perikard-, Gelenksergüsse und Aszites sowie Spülflüssigkeiten (Urogenitaltrakt, Abdominalraum, Respirationstrakt) sollten frisch und ohne Beigabe von Fixationsmitteln eingesandt werden. Urine sollten 1:2 mit 50% Alkohol verdünnt und dies auf dem Anforderungsschein vermerkt werden. Bitte zytologische Flüssigkeiten sofort ins Labor bringen und nicht bei Raumtemperatur lagern. Ist eine sofortige Übergabe nicht möglich (z.B. über Feiertag/Wochenende) muss das Untersuchungsgut im Kühlschrank aufbewahrt werden.

Unseren Einsenderinformationen zur Handhabung des Untersuchungsmaterials bitten wir unbedingt Folge zu leisten, da Abweichungen hiervon dazu führen können, dass vorgesehene Untersuchungen entweder nur eingeschränkt oder gar nicht durchgeführt werden können.

Fragen dazu beantworten wir Ihnen gerne:
Tel. 0831 530 - 2180

Antrag auf pathologische Begutachtung
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Antrag auf pathologische Begutachtung Gastro
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Antrag auf pathologische Begutachtung Lunge
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